Tagesmütter und Tagesväter sind sogenannte
"Kindertagespflegepersonen".
Sie erlangen eine Pflegeerlaubnis durch eine Qualifizierung und pädagogische Fortbildungen, eine charakterliche Prüfung, ein Führungszeugnis und eine Hygieneschulung.
Mit dieser Pflegeerlaubnis dürfen sie bis zu 5 Kinder betreuen, Tageseltern im Verbund (Grosstagespflegen) bis zu 10 Kindern in angemieteten Räumen.
Eltern zahlen in Stuttgart einen Elternbeitrag und schliessen einen Betreuungsvertrag mit den Tageseltern ab.
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